Der Mietpreis ist folgendermaßen zu entrichten:

  • die Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags ist sofort fällig

  • der Restbetrag ist 4 bzw. 8 Wochen vor Anreise auszugleichen

  • bei einer zeitnahen Vermietung, wenn zwischen Buchung und Aufenthalt nur max. 4 bzw. 8 Wochen liegen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig

  • eine Zahlung des Gesamtbetrages ist auch bei langfristiger Buchung möglich, aber nicht vertraglich festgelegt

Ist der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage im Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Objekt anderweitig zu vermieten.

 

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der Anzahlung die folgenden anteiligen Mieten (abzüglich der Endreinigung und anderer nicht erbrachter Leistungen wie Bettwäsche usw.) zu entrichten:

Gruppenhaus:

  • Kündigung innerhalb 120 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Kündigung innerhalb 60 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Fewo und Blockhaus:

  • Kündigung innerhalb 60 Tagen vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
  • Kündigung innerhalb 30 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • Kündigung innerhalb 14 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

 

Bricht der Mieter einen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.